Statuten

Satzung

Stand 26.Februar 2005

 

Mitglieder:

  • Kegelvadder, Steinpaul, Heimänken,, Krake, Teufi , Pilspolly, Ziege, Ost, Pedder, Helge
  • Vorstand:
    • Kegelvater : Kegelvadder
    • Stellv. Kegelvater: Steinpaul
    • Kassenwart: Teufi
    • Schriftführer: nach Absprache Beim Kegeln reihum anhand der Kegelliste
  • Kegeltermin- Ort:
    • Alle vier Wochen 19:30 – 22:00 Uhr. Kegelbahn Kettlerhaus. Wenn vor 22:00 Uhr noch    ein Spiel aufgenommen wird muss dieses auch zuende gespielt werden. Danach kann nach einer einstimmigen Abfrage ein weiteres Wertungsspiel begonnen werden Bei Anwesenheit von mindestens 5 Kegelbrüdern muss gekegelt werden.
  • Monatsbeitrag:
    • 10,-- € je Kegeltermin (unabhängig ob Kegeln stattfindet oder nicht, sollte nicht gekegelt werden, wird auch der Durchschnitt des letzten Kegelns berechnet)
    • Zahlungen /Rückstände Die Zahlungen der offenen Beträge haben schnellstmöglich zu erfolgen, ab einer Summe von 100,- € wird ein Zuschlag von 5,- € je Monat erhoben
  • Kegelstrafen:
    • verspätet (unentschuldigt): ersten 10 Min 0,50 €/min. Jede weiteren 10 Min. 0,10 €/min.
    • Fehlen unentschuldigt höchste Strafe + 20,- €
    • Verspätet (entschuldigt) Durchschnitt bis zum Zeitpunkt des Eintreffens
    • Fehlen (entschuldigt) höchste Strafe + 5,- € Ausschlaggebend für die pünktlichen Verfehlungen ist die Uhr des Kegelvaters, seines Stellvertreters oder des Kassenwartes (in dieser Reihenfolge). Abmeldungen sind bis 19:00 Uhr am Kegelabend telef. beim Kegelvater, seinem Stellvertreter oder dem Kassenwart anzuzeigen. Eine Abmeldung über ein anderes Vereinsmitglied ist nicht zulässig und gilt somit als ungültig.
  • sonstige Strafen
    • Fehlender Kegel groß: 10,- € + Runde Pils
    • Fehlender Kegel klein: Runde Pils
    • Gosse: 0,10 € = 2 Striche
    • Band: 0,10 € = 2 Striche
    • Kugel gebracht: 0,25 € = 5 Striche
    • Kugel falsch gebracht: 0,50 € = 10 Striche
    • Kugel von der Bahn: 2,50 € + 2 Striche für Gosse
    • Die Kugel muß direkt übergeben werden, nicht durch Weiterreichen.
    • Wer zuletzt dran war und die Kugel bringt, muß erst gesessen haben.
    • Als Gebracht gilt ab vorderer Tischkante
    • Übertreten: 0,10 € = 2 Striche
    • Lustwurf (vorkegeln) 1,--- € + Runde Pils
    • Verl. Spiel 0,50 € = 10 Striche für den schlechtesten
    • 0,25 € = 5 Striche für die nächsten Spieler
    • Alle Neune 0,25 € + 5 Striche für alle anderen Kegler
    • Naturkranz 0,50 € + 10 Striche für alle anderen Kegler
    • Kegelhemd nicht an: 2,50 € (sobald jedes Mitglied eines hat)
    • Mütze nicht tragen 10,- €
    • Nichtannahme von Kegel oder Mütze je 2,50 €
    • Mütze verlieren 25,- € und Ersatzbeschaffung bis zum
    • Großen Kegel verlieren 50,- € nächsten Kegeln, sonst Strafe nochmal,bis Ersatz da ist
    • Das Wort „Würfel“ o. „Würfeln“ aussprechen 0,50 €
    • Randalieren 0,50 €
    • Handy benutzen oder Klingeln je 2,50 €
    • Schnapszahlen (ab 3 Ziffern) Runde Kurzer
    • Es verliert immer die Hälfte der teilnehmenden Spieler (bei 10 Keglern also 4 + Schlechtester).
    • Bei Geldspielen verliert der, der die höchste Strafe zu zahlen hat. Hierbei bekommt er 10 Striche für das verloren Spiel und den Rest als der Strafe als Strafgeld aufgeschrieben. Der Rest erhält 5 Striche. Bei ungerader Teilnehmerzahl wird aufgerundet.
    • Looser: Der Kegler, mit den meisten Strichen, ist der Looser und bekommt den großen Kegel, die Mütze und den Latz. Mütze und Latz sind bei Betreten der Gaststätte zu tragen. Für den Kegelabend trägt der Looser die Mütze und den Latz. Diese wird erst wieder bei der Kür des neuen Loosers abgesetzt. Dieser trägt die Mütze und den Latz bis zum Verlassen der Gaststätte. Ist der aktuelle Looser nicht da, hat er Mütze und großen Kegel bis zum Kegeln zu übergeben,ansonsten trägt er die Strafen nach
  • Austritte:
    • Die Monatsbeiträge und die erkegelten Strafgelder sind Eigentum des Kegelvereins „Kronkorken“ und bleiben bis auf eine weitere Verwendung in der Kegelkasse. Bei einem Vereinsaustritt hat das scheidende Mitglied lediglich Anspruch auf die eingezahlten Monatsbeiträge abzüglich der für Ihn bezahlten Kosten (Kegeltour, etc.). Einen rechtlichen Anspruch auf gezahlte Strafgelder oder auf das übrige Vereinsvermögen hat er nicht.
  • Verwendungszweck:
    • Verwendungszweck des Vereinsvermögens ist die Kegeltour. Grundlage für die Abrechnung ist die vergangene Kegeltour
  • Gastkegler:Gastkegler/Aufnahmen)
    • Es ist jedem Kegelbruder möglich einen Gastkegler nach vorheriger Absprache mit dem Kegelvater, seinem Stellvertreter oder dem Kassenwart zum Kegeln mitzubringen. Die Gastkegler sollten aber nicht häufiger als insgesamt sechsmal am Kegeln teilnehmen. Er muss aber mind. zweimal Gastkegler gewesen sein, danach kann der Antrag auf feste Mitgliedschaft gestellt werden.
    • Aufnahme: Eine Aufnahme findet generell erst statt, nachdem der Kandidat mind. Zweimal bei uns als Gastkegler erschienen ist. Die Abstimmung über eine Mitgliedschaft findet geheim statt. Es muss jedes Vereinsmitglied befragt werden. Der Kandidat kann nur dann beitreten, wenn nicht mehr als eine Gegenstimme vorhanden ist.
  • Kegeltouren:
    • Zeitpunkt/Dauer finden (wenn möglich) jedes Jahr statt und laufen über ein verlängertes Wochenende. Über Umfang und Dauer wird separat abgestimmt. Hierfür wird in Absprache mit den Vereinsmitgliedern der Kegelkassenbetrag verwendet. Für die Abstimmung bedarf es der einfachen Mehrheit (Beschlussfähigkeit vorausgesetzt).
    • Organisation: der Organisator wird vor einer Kegeltour von den Mitgliedern bestimmt. Er hat sich vor Reisebuchung mit dem Kassenwart in Verbindung setzen, um zu klären, auf welche finanziellen Mittel er zurückgreifen kann. Der Organisator hat von jedem Mitglied vor der Buchung eine Zu- oder Absage einzuholen.
    • Nichtteilnahme: Bei Absage lt. 10.2 bekommt der Kegelbruder die Monatsbeiträge seit der letzten Kegeltour zurück (ohne Strafgelder). Bei Zusage lt. 10.2 ist der Kegelbruder für entstandene Kosten (Buchung, Storno etc.) haftbar, sofern keine Reiserücktrittversicherung eintritt.
  • Kegel:
    • Der kleine Kegel ist immer mit sich zu führen. Das nicht Mitführen des großen Kegels ist lediglich während der Arbeitszeit entschuldigt (bei Zuwiderhandlung s. Pkt. 5.5).
  • sonstiges:
    • Jedes Jahr (möglichst Januar) ist eine ordentliche Jahreshauptversammlung abzuhalten.
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